Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Breitbandausbau in der Gemeinde Bergheim im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BAYGIBITR)

Ansprechpartner: Herr Jürgen Schuster, Tel.: 08293 – 9653355, E-Mail: juergen.schuster@corwese.de

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Bergheim nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: juergen.schuster@corwese.de)

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung

Die Gemeinde Bergheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Bergheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 25.06.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Markterkundung Bekanntmachung

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Bergheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Das Ergebnis der Markterkundung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Bergheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:

„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungs­erklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“

LINK: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1e1a13

Förderschritt 5 – Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Bergheim hat am 10.04.2024 (vorzeitiger Maßnahmenbeginn: 08.02.2024) den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern erhalten.

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Breitbandausbau gem. BayGibitR wurde am 12.03.2024 zwischen der Gemeinde Bergheim und dem Unternehmen DSLmobil GmbH unterzeichnet. Die Stellungnahme der Gemeinde Bergheim ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Bestätigung Kooperationsvereinbarung Bergheim

Weitere Infos unter:

https://www.schnelles-internet.bayern.de/