Am Montag, den 02. Oktober 2023 ist die Verwaltung ausschließlich für Briefwahlangelegenheiten von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet und währenddessen telefonisch erreichbar.
Wir bitten um Beachtung!
Wahlbezirke:
Für die Landtags- und Bezirkswahl sind für die Gemeinde Bergheim vier Wahlbezirke eingerichtet, drei Urnenwahlbezirke und ein Briefwahlbezirk.
Die Zahl der Wähler je Wahlbezirk sollte grundsätzlich nicht unter 50 liegen. Sollte die Zahl der Wähler möglicherweise doch unter diesem Richtwert liegen, muss am Wahltag für diese Auszählung eine aufwändige Zusammenlegung von Urnenwahlbezirken durchgeführt werden. Der Grundsatz der geheimen Wahl ist unbedingt zu wahren!
Werden bei einem Urnenwahlbezirk die 50 Wähler nicht erreicht, wird dieser zukünftig mit einem anderen Urnenwahlbezirk zusammengelegt.
Wir bitten deshalb alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger: Gehen Sie zur Wahl! Nutzen Sie –soweit möglich- unsere Urnenwahlbezirke, damit die Urnenwahlbezirke auch in Zukunft erhalten bleiben!
Rückgang Briefwahlunterlagen:
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen in der Woche ab 02.10.2023 in den Gemeindebriefkasten (Schulstraße 9, 86673 Bergheim) oder in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg (Tilly-Park 1 a, 86633 Neuburg) einzuwerfen und nicht mehr bei der Post abzugeben, da diese sonst möglicherweise nicht rechtzeitig bei der Verwaltung ankommen.
In den letzten Tagen ist es vereinzelt vorgekommen, dass Anträge für die Briefwahl sowie auch Wahlbriefe in den Briefkasten des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen eingeworfen wurden.
Wir bitten Sie, Briefwahlanträge und Wahlbriefe in den Gemeindebriefkasten (Schulstraße 9, 86673 Bergheim) oder direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg (Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg) einzuwerfen.