7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
Dunkelrote Ampel im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis hat zudem am heutigen Sonntag den Wert von 100 überschritten. Damit gelten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab Montag, 26.10.2020 zusätzlich zu den bereits geltenden Maßnahmen der so genannten Bayerischen Corona-Ampel insbesondere die folgenden weiteren Einschränkungen:
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite unter https://www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus von 35, 50 und 100 pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist; sie gelten so lange, bis der Wert 100 in der 7-Tages-Inzidenz sechs Tage unterschritten wird.
(Quelle: https://neuburg-schrobenhausen.de/corona-infektionen?suche=, 26.10.2020, 10.00 Uhr)
Für Fragen hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ein Bürgertelefon eingerichtet, das von Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr, sowie am Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr unter der Tel.-Nr. 08431/57/555 zu erreichen ist.
Weitere Infos auch unter: www.coronavirus.bayern.de!
Verlässliche, seriöse und laufend aktualisierte Informationen zum Coronavirus und Hygienetipps finden Sie auf der Internetseite www.zusammengegencorona.de!
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Im Herbst 2021 findet die Bundestagswahl statt. Wir weisen darauf hin, dass die Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs Monaten vor den Wahlen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigte erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten zu widersprechen, und sich eine Übermittlungssperre einrichten zu lassen. Diese Übermittlungssperre muss nicht begründet werden und bleibt bis zu einem schriftlichen Widerspruch bestehen, sie muss also nicht bei jeder Wahl erneuert werden. Eine Übermittlungssperre kann ab sofort schriftlich oder persönlich im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. Donau beantragt werden. Telefon: 08431-671920, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Noch einfacher kann man die Übermittlungssperre auf unserer Internetseite www.vg-neuburg.de unter „Mit der Maus ins Rathaus“ – Übermittlungssperren beantragen.