Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23.02.2025 kann voraussichtlich ab 28.01.2025 online Briefwahl beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen (aufgrund der verkürzten Fristen) erst ab frühestens Anfang Februar versenden können, da wir davon ausgehen, dass die Stimmzettel nicht früher geliefert werden können.
Wenn Sie nach dem 19.02.2025 noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, bitten wir Sie, diese persönlich bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg abzuholen, da es bei einer Versendung durch die Post möglicherweise zu Verspätungen kommt.
Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Mit der Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ändert sich einiges für die Bauherren:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen die meisten Bauanträge statt bei den Gemeinden nun beimLandratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden. Welche Änderungen dies genau sind und ob Ihr Bauantrag betroffen ist, erläutern wir ausführlich in diesem Artikel.
Ab dem 1. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen einzureichen. Das bedeutet, dass Sie dann über einen entsprechenden Link (veröffentlicht auf der Homepage des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen) die Unterlagen hochladen und direkt papierlos an das Landratsamt übermitteln können.
Die Anträge können allerdings auch weiterhin in Papierform eingereicht werden, dann genügt allerdings eine Ausfertigung (statt bisher drei).
Die Einreichung der Anträge auf Baugenehmigung und weitere bauordnungsrechtliche Verfahren erfolgt ab 1. Januar 2025 direkt beim Landratsamt (einfach in Papierform oder online über den entsprechenden Link).
Einzige Ausnahmen sind folgende Anträge, hier erfolgt die Antragstellung wie bisher in Papierform über die Gemeinde:
Wichtig für Sie: Die Einreichung der Bauanträge per Email (z.B. als PDF) an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist nicht möglich. Die Übersendung per Email stellt keine wirksame Antragstellung dar.
Zusammengefasst nochmal im Überblick:
Bauantrag / Abgrabungsantrag
Genehmigungsfreistellung / Isolierte Ausnahmen, Befreiungen, Abweichung / Anzeigen zur Beseitigung
Für Auskünfte oder Fragen zur neuen Antragstellung steht Ihnen Frau Reiner vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Tel. 08431/57-309 gerne zur Verfügung. Sie können selbstverständlich auch im Bauamt der Gemeinde bei Frau Köhler (Tel. 08431/6719- 19) oder bei Frau Rottmeir (Tel. 08431/6719-18) nachfragen.
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jährlich bis zum 31. März Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen.
Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde auf Antrag eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein formloser Antrag mit Unterschrift, der nicht begründet werden muss.
Für die erste Datenübermittlung muss der Antrag auf Übermittlungssperre bis spätestens 28.02.2025 eingegangen sein, der Antrag ist online über „Mit der Maus ins Rathaus / Melderegister / Übermittlungssperren“ möglich.
Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.
Hinweise Grundsteuerreform 2025
Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen.
Die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinde bindend.
Bitte prüfen Sie daher Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089-30700077.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.
Erhalt mehrerer Grundsteuerbescheide
Teilweise erhalten Eigentümer zwei oder mehrere Grundsteuerbescheide für ein Objekt, da es Aufteilungen zwischen der Grundsteuer A und B gegeben hat (früher nur Land- und Forstwirtschaft, jetzt Land- und Forstwirtschaft und z.B. bebautes Grundstück). Wir bitten hier die Bescheide genau zu überprüfen, da das bestehende Objekt in der Regel vom Messbetrag herabgesetzt wurde. Auch wurden z.B. Zweifamilienhäuser separat in zwei oder mehrere Wohneinheiten unterteilt.
Kein Eigentümer mehr vom Grundstück oder bereits verstorben
Der Stichtag zur Erklärung war der 01.01.2022. Es kann durchaus sein, dass Sie bereits nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind. Hierüber hat die Gemeinde möglicherweise noch keinerlei Umschreibungsbescheide durch das Finanzamt erhalten und es kann somit keine Umschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen werden.
Die Hebesätze ab 01.01.2025 betragen
Grundsteuer A: 360 %
Grundsteuer B: 170 %
Aktuelle Informationen zu den Themen:
Am Luckerberg II
Bewerbungsunterlagen - Am Luckerberg II - Freies Modell
KUB Bauplatz - Am Luckerberg II
Vergabekriterien der Baugrundstücke
Am Luckerberg III
Mehrfamilienhäuser - Am Luckerberg III
Am Trauberg II
Sicher, einfach, digital - der Online-Ausweis
Schuldner-und Insolvenzberatung
Beratung für Menschen mit Behinderung
Beratung für Kinder und Jugendliche
Das Magazin "Pflege daheim"
"Pflege daheim" ist eine Zeitschrift für pflegende Angehörige, die unserer Partnerorganisation "Aktion Das sichere Haus e.V." publiziert. Die Zeitschrift kann in der VG abgeholt oder zugestellt werden.
Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Joachim Herrmann hat am 23.02.2024 den Bayerischen Engagiert-Preis 2024 ausgeschrieben. Alle ehrenamtlich Engagierten im Freistaat Bayern können sich bewerben.
Bewerbungsschluss: Mittwoch, 10. April 2024
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Die Gemeinde Bergheim rüstet im Jahr 2024 durch die Firma Bayernwerk alle Straßenleuchten auf LED-Leuchtmittel um. Ziel ist die Reduzierung des Strombedarfs und die Senkung der Treibhausemissionen. Hierfür erhält die Gemeinde unter anderem Fördermittel des Bundes über die Kommunalrichtlinie, Förderkennzeichen 67K24393 (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Gemeinde Bergheim wurde vom Freistaat Bayern (Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) gefördert.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt davon unberührt.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe (Lieferzeit ca. 3-4 Wochen) oder Personalausweise (Lieferzeit ca. 2-3 Wochen) beantragen. Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau.
Tel.: 08431/6719-10/20
Hurra, die neue Version der Gemeinde Bergheim Heimat-Info App ist online!
Um erneut Push-Nachrichten von uns zu erhalten, aktivieren Sie bitte die Glocke auf der Startseite.
Jetzt App updaten oder downloaden:
https://onelink.to/heimatinfoapp
Zahlreiche Neuerungen warten auf Sie:
Teilen und Weitersagen ist erwünscht!
Mit der landesweiten Einführung der Bayern-App ist es jetzt einfach wie nie, für alle Verwaltungsleistungen die notwendigen Infos und Ansprechpartner zu finden. Auch die sichere Kommunikation mit Ihrer Behörde muss nun nicht mehr per Post oder Fax erfolgen. Lassen Sie sich von den Vorteilen überzeugen und laden Sie sich dafür die Bayern-App noch heute im App Store oder bei Google Play runter.
https://apps.apple.com/de/app/bayernapp-verwaltung-mobil/id1519799557
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.baystmd.bayernapp&pli=1
Für die sichere Kommunikation mit der jeweiligen Behörde, etwa um Anträge hochzuladen, benötigen Sie eine Bayern-ID.
Dies erspart Ihnen in vielen Fällen den Gang zur Behörde. Mit der Bayern-ID können Sie Verwaltungsdienstleistungen nämlich direkt online beantragen. Melden Sie sich am besten gleich an:
https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1
Eine Videoanleitung, wie die Einrichtung der Bayern-ID funktioniert, finden Sie hier:
Zugang zum Rathaus:
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr | Mittwochs zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr
Bitte nutzen Sie weiterhin digitale Kommunikationswege, wie Telefon, E-Mail oder den Onlineauftritt „Mit der Maus ins Rathaus“.
Falls Sie Erledigungen in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu tätigen haben, können Sie auf Anfrage beim jeweiligen Sachgebiet einen individuellen Termin vereinbaren.